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Seminar der Bauakademie Sachsen
  
"Methoden beschleunigter Streitbeilegung"

 

Referenten:

Claus Suffel

Leipzig 

30. Oktober 2009
09:00 – 12:00 Uhr

 

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Presse - Echo

Presse-Echo:


Stefan und Dr. Hans-Uwe Neuenhahn sehen eine

"Erweiterung der anwaltlichen Dienstleistung durch systematisches Konfliktmamagement".
NJW 2007, 1851


Dazu gehören auch Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren als wichtige Bausteine der Konfliktlösung..


 

VOB/B 2006 fördert außergerichtliche Streitbelegungsverfahren...


 

Im Februar-Heft 2006 der vom Bundesanzeiger-Verlag und dem Fraunhofer-Informationszentrum herausgegebenen Zeitschrift


"Der Bausachverständige"


hat der Schiedsrichter Rechtsanwalt Maas zu dem aktuellen "TOP-Thema" herausgearbeitet, dass immer häufiger bei staatlichen Gerichten Beweisbeschlüsse erlassen werden, die besonders in Bauprozessen nicht den Vorgaben der Zivilprozessordnung entsprechen.

Danach sind die Gerichte verpflichtet, dem Sachverständigen die juristischen Begriffe und einschlägigen Tatbestände ebenso zu verdeutlichen, wie alle sonstigen Umstände, von denen er bei seiner Begutachtung auszugehen hat. Durch die regelmäßig im Baurecht nicht spezialisierten Richter werden jedoch in keinem anderen Bereich so viele Fehler gemacht, wie die zahlreichen aufhebenden und zurückweisenden Entscheidungen der Obergerichte in der Vergangenheit zeigen.

Regelmäßig lassen staatliche Gerichte auch eigentlich von ihnen zu beantwortende Rechtsfragen durch Gutachter mit klären, formulieren die Beweistatsachen so pauschal, dass ein unzulässiger, so genannter Ausforschungsbeweis erhoben wird oder aber nehmen unzulässigerweise zwecks Arbeitserleichterung auf Schriftsätze der Anwälte Bezug, statt die konkret zu begutachtenden Tatsachen detailliert zu benennen und aufzuzählen.

Zahlreiche instruktive Beispiele und auch die Haftungskonsequenzen enthält der detaillierte Beitrag.


 

In seiner Entscheidung vom 06.01.2006 betont das Thüringer Oberlandesgericht, dass die konkrete Benennung des angerufenen Schiedsgerichtes dringend erforderlich ist.


 

Sabine Rathemacher, Vorsitzende Richterin am Landgericht Erfurt, kommt in ihrem Aufsatz


"Das deutsche Schiedsgerichtsverfahren",


NWB Nr. 1 vom 01.02.2006, Seite 45 ff


zu dem Ergebnis, dass Schiedsverfahren den Parteien im Verhältnis zu den staatlichen Gerichten einen gleichwertigen Rechtsschutz in zivilrechtlichen Streitigkeiten bieten. Wenn die an dem Verfahren Beteiligten bereit sind, sich schon vor einem möglichen Streit durch Schiedsvereinbarungen diese Möglichkeit zu eröffnen, führen die kurze Verfahrensdauer und die von versierten Fachkräften unterstützte Entscheidungsfindung zu einer effizienten Streitbeilegung.


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