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Seminar der Bauakademie Sachsen
  
"Methoden beschleunigter Streitbeilegung"

 

Referenten:

Claus Suffel

Leipzig 

30. Oktober 2009
09:00 – 12:00 Uhr

 

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Schiedsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen

… eine Schiedsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf eine Schiedsgerichtsordnung mit einem Mindeststreitwert von 10.000 € Bezug nimmt, ist unwirksam.…


Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund ist eine Schiedsklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf eine Schiedsgerichtsordnung mit einem Mindeststreitwert von 10.000 € Bezug nimmt, unwirksam.
Dies führe zu einer überraschenden Verteuerung von Bagatell Streitigkeiten. Damit müsse der Vertragspartner gerade dann nicht rechnen, wenn das Vertragsvolumen nur über 1000 € geht .


Überraschend sei außerdem, dass die Schiedsklausel auf eine Schiedsgerichtsordnung verweist, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst nicht wiedergegeben ist.

 

LG Dortmund , Urteil vom 29. 5. 2007, Az. 23 S 5/07 (NJW-RR 2008, 441)


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