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Seminar der Bauakademie Sachsen
  
"Methoden beschleunigter Streitbeilegung"

 

Referenten:

Claus Suffel

Leipzig 

30. Oktober 2009
09:00 – 12:00 Uhr

 

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Ist ein Schiedsgericht wirksam vereinbart (Checkliste)?

Ein Schiedsgerichtsverfahren findet nur statt, wenn dies die Parteien vertraglich vereinbaren. Das private Schiedsgericht wird mit einem Einzelschiedsrichter oder einem Obmann und zwei Beisitzern besetzt. Benannt werden die Schiedsrichter von den Parteien. Beendet wird ein Schiedsgerichtsverfahren durch einen Schiedsspruch, einen Vergleich oder einen Beschluss. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind für die Parteien bindet (es gibt keine Rechtsmittelinstanz) und vollstreckbar.

 

Schiedsvereinbarung (§ 1029 ff ZPO):

- zu beachten sind die Formvorschriften des § 1031 ZPO:
   => zwischen Kaufleuten:  schriftliche Nachweisbarkeit
   => mit privaten Bauherrn:  Schriftform, in gesonderter Urkunde
- der ordentliche Rechtsweg wird vertraglich ausgeschlossen
- eine konkrete Bezeichnung des Rechtsverhältnisses ist erforderlich
- es sollte eine Schiedsordnung als Verfahrensgrundlage vereinbart werden (ergänzend gelten die Vorschriften der   ZPO)

Wichtige Schiedsordnungen:

- SGO Bau - Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen einschließlich Anlagenbau des Deutschen Betonverein e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
- SO Bau – Schlichtungs- und Schiedsverfahrens-Ordnung für Baustreitigkeiten der ARGE Baurecht im DAV

 

Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens

- Die Vergütung der Schiedsrichter richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Kostenvorteile bringen die kürzeren Verfahrensdauern und der Wegfall des Instanzenzuges

  

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